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Die Vorteile der Leistungsklassen:
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Reiten nach Leistungsklassen
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Leistungsklasse 6: Sie ist die Eingangsstufe zum Gruppenunterricht. Nach der Ausbildung an der Longe sollten die Reiter in der Lage sein, ein Pferd vorschriftsmäßig aus dem Stall in die Reitbahn zu führen, auf der Mittellinie aufzumarschieren und mit Unterstützung aufzusitzen. Weiter gehört das ordnungsgemäße Aufnehmen der Zügel, das hintereinander Herreiten im Schritt und im Leichttraben auf einfachen Hufschlagfiguren zum Leistungsstand der Klasse. |
Leistungsklasse 5: Der Reiter weiß, wie man ein Pferd absattelt und auftrenst, die Steigbügel verschnallt und nachgurtet. Er kann sein Pferd eigenständi g vor und nach der Stunde putzen. Beim Reiten sollten das zügelunabhängige Sitzen, eine Parade und einige Hufschlagfiguren nicht mehr fremd sein. Neben dem Schritt und Trab wird nun auch der Galopp beim hintereinander herreiten verlangt. |
| Leistungsklasse 4: Der Reiter kann in allen drei Gangarten die Abstände in der Abteilung halten. Er sitzt zügelunabhängig, weiß was "Hilfen" sind und lernt, diese anhand von einfachen Übungen und Lektionen anzuwenden. In dieser Leistungsklasse wird das Galoppieren im Entlastungssitz geübt und nach ausreichender Routine sind nach Absprache mit dem Reitlehrer ruhige Ausritte in kleinen Gruppen möglich.
Leistungsklasse 2: |
Leistungsklasse 3: Das Ziel dieser Leistungsklasse ist es, den Reiter bis zu den Anforderungen einer E-Dressur zu fördern. Neben dem Verfeinern des Abteilungsreitens (Quadrillen mit vielseitigen Hufschlagfiguren), wird nun das Einzelreiten unter Berücksichtigung der ersten drei Punkte der "Skala der Ausbildung" (Takt - Losgelassenheit - Anlehnung) geübt. Dazu ist es notwendig, die Reitbahnordnung und Bahnregeln zu kennen. In dieser Leistungsklasse können die Reiter an den Anfängerspringstunden teilnehmen, so dass bei entsprechender Übung in Dressur und Springen an einem Reitabzeichenlehrgang der Klasse IV teilgenommen werden kann. Die Ausritte in dieser Leistungsklasse können jetzt über zwei Stunden gehen und auf Wunsch kann die Prüfung zum Reiterpass abgelegt werden. |
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Leistungsklasse 1: Hier geht es um die Vervollkommnung der Reitkenntnisse der Klasse A und darüber hinaus an das Heranführen an Lektionen der Klasse L. Der Reiter ist jetzt in der Lage, auch schwierigere oder jüngere Pferde an die Hilfen zu stellen und sie nach Anweisung des Reitlehrers zu arbeiten. |