In Anbetracht der aktuellen Situation gelten auf dem Gelände des RV OTH e.V. folgende Regeln:
Stand 3.11.2020
Die Mitarbeiter der OTH sind berechtigt, auf diese Regelungen aufmerksam zu machen und sie ggfls. – wenn nicht anders möglich, durch einen Verweis von der Anlage – durchzusetzen.