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Reitabzeichen-Lehrgänge I

Einstiegsabzeichen

Wir nehmen den Spaß ernst …

Unser Ziel ist es, dass alle unsere Teilnehmer ihr Abzeichen mit guten Noten bestehen!

Reitabzeichen-Lehrgänge für Einstiegsabzeichen mit anschließender Prüfung

Ein Abzeichen-Lehrgang dauert fünf Tage, von Montag bis Freitag. Der fünfte Tag ist der Prüfungstag.

Die Lehrgangstage beinhalten

  • das Üben und Vertiefen der grundsätzlich vorhandenen praktischen Fähigkeiten,
  • die Überprüfung, Ergänzung und vertiefende Erläuterung der theoretischen Inhalte,
  • die Vorbereitung und das Verhalten bei einer turnierähnlichen Prüfung und
  • eine Mittagspause mit gemeinsamer Einnahme des Mittagessens in unserem Casino.

Zum Lernen der theoretischen Inhalte stehen den Teilnehmern ab Bezahlung des Kurses interaktive Lernspiele zur Verfügung.

Die theoretischen Inhalte sollten nicht unterschätzt werden. Die Reitabzeichen beinhalten jeweils

  • RA 10 –   8 Folgen
  • RA 9   –  11 Folgen
  • RA 8   –  15 Folgen
  • RA 7   –  20 Folgen
  • RA 6 noch in Vorbereitung (Stand 8/22)

Je Folge sollte man in Abhängigkeit der Vorkenntnisse eine halbe bis eine dreiviertel Stunde Zeit veranschlagen.

Die Kosten für die theoretischen Inhalte sind im Kurspreis enthalten.

Teilnahmevoraussetzungen
RA 10

Eine Teilnahme ist nur dann möglich, wenn der Teilnehmer bereits seinen siebten Geburtstag gefeiert hat und mindestens ein halbes Jahr lang an regelmäßigem Reitunterricht teilgenommen hat.

RA 8-6
Teilnehmer der OTH

Eine Teilnahme an Lehrgängen für die Abzeichen 8-6 ist nur mit entsprechender Empfehlung durch den zuständigen Reitlehrer möglich.

Externe Teilnehmer

Eine Teilnahme an Lehrgängen für die Abzeichen 8-6 ist nur nach Buchung einer Einordnungsstunde möglich. Dazu werden den potentiellen Teilnehmern im Vorfeld drei alternative Termine angeboten.

Im Rahmen der Einordnungsstunde zeigt der Teilnehmer auf einem bereits geputztem, gesatteltem und abgerittenen Pferd in der Zeit von 20 Minuten, dass er die für das angestrebte Reitabzeichen geforderten Fähigkeiten grundsätzlich besitzt. Diese Einordnung wird mit 32 € separat berechnet.

Prüfungsanforderungen
RA 10 Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

1. Praktisches Reiten
  • Reiten  an der Longe, Schritt + Trab (mit/ ohne Sattel; leichttraben/ aussitzen) und/ oder
  • Hintereinander reiten in einer Gruppe mit bis zu 4 Reitern im Schritt und Trab (kurze Reprisen) oder
  • geführt innerhalb eines eingezäunten Reitplatzes/Reithalle

Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen (Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab).

2. Stationsprüfung

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

 

Station 1 – Praxis

  • Pferdepflege: z.B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege,
  • Versorgen des Pferdes/ Ponys nach der Arbeit
  • Mithilfe beim Zäumen und Satteln

Station 2 – Bodenarbeit

  • Ansprechen und Annähern an das Pferd,
  • Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt,
  • Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse
RA 9 Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

1. Praktisches Reiten

Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab und Galopp (leichttraben und aussitzen; Einzelgalopp möglich).

Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen. Es wird im Außengelände in den drei Grundgangarten geritten (einzeln oder hintereinanderher oder nebeneinander).

2. Stationsprüfung

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

 

Station 1 – Praxis

 

Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)

 

Station 2 – Theorie

  • Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens,
  • Ethische Grundsatze

 

Station 3 – Bodenarbeit

 

Siehe Inhalte RA 10 (Station 2),  zusätzlich

  • geradeaus Führen von beiden Seiten,
  • das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen,
  • Sicherheit auf der Stallgasse,
  • Passieren anderer Pferde
RA 8 Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen:

 

1. Dressur

  • Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E,
  • die Reiter (max. 4) reiten durcheinander auf einer Hand oder
  • hintereinander auf beiden Händen in den drei Grundgangarten einfache Hufschlagfiguren,
  • Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt.

 

2. Sitzschulung

 

Reiten mit verkürzten Bügeln im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

 

Die Teilprüfung Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen. Es wird im Außengelände in den drei Grundgangarten geritten (einzeln oder hintereinanderher oder nebeneinander). Der leichte Sitz wird in den drei Grundgangarten und beim Bergauf-/Bergabreiten geprüft.

 

3. Stationsprüfung

 

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

 

Station 1 – Theorie

 

Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau

 

Station 2 – Theorie

 

Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung

 

Station 3 – Bodenarbeit

 

Siehe Inhalte RA 9 (Station 3), zusätzlich

  • Slalom,
  • Gangmaßwechsel im Schritt
RA 7 Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen:

 

1. Dressur

  • Vorstellen der Pferde/Ponys (1-2 Reiter) auf dem Dressurviereck/Reithalle mit Bahnpunkten.
  • Eine mit dem Ausbilder erarbeitete Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an die Klasse E.
  • Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

 

2. Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks 

  • Reiten mit verkürzten Bügeln, leichter Sitz, verschiedenen Ausprägungen, Stangen und Bodenricks.
  • Eine mit dem Ausbilder erarbeitete Aufgabe.
  • Hindernisse mind. 4, Höhe 30 bis 40 cm, als Kreuz oder Steilsprung,

 

Die Teilprüfung Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen. Es wird im Außengelände in den drei Grundgangarten geritten (einzeln oder hintereinanderher oder nebeneinander). Der leichte Sitz wird in den drei Grundgangarten und beim Bergauf-/Bergabreiten geprüft.

 

3. Stationsprüfung

 

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

 

Station 1 – Theorie

 

Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten

 

Station 2 – Theorie

  • Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang/ beim Reiten,
  • Ethische Grundsätze

 

Station 3 – Bodenarbeit

 

Siehe Inhalte RA 8 (Station 3), zusätzlich

  • Führen von Hufschlagfiguren (Volte, aus der Ecke kehrt, einfache Schlangenlinie),
  • Traben auf gerader Linie,
  • Rückwärtstreten lassen
RA 6 Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen:

1. Praktisches Reiten
  • Vorstellen der Pferde/Ponys in Anlehnung an eine Dressurreiteraufgabe der Klasse E.
  • Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.
2. Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
  • Reiten mit verkürzten Bügeln, leichter Sitz, verschiedenen Ausprägungen, Stangen und Bodenricks.
  • Eine mit dem Ausbilder erarbeitete Aufgabe.
  • 5 Hindernisse, 30 – 40 cm, inkl. Slalomkurs oder Cavaletti
  • auch aus dem Trab.
3. Stationsprüfung

 

Station 1 – Theorie

 

Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit

 

Station 2 – Bodenarbeit

 

Siehe Inhalte RA 7 (Station 3), zusätzlich

  • Dreiecksvorführung,
  • Mithilfe/Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen und Mithilfe beim Verladen
  • Sicherheitsaspekte beim Führen im öffentlichen Raum